2021

Kirchgemeindeversammlung vom Sonntag, 05. Dezember 2021

Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde Dietlikon werden auf Sonntag, 05. Dezember 2021, auf 11.00 Uhr in die reformierte Kirche zur Kirchgemeindeversammlung eingeladen. Nichtstimmberechtigte sind herzlich willkommen.
Stimmberechtigt sind: Evangelisch-reformierte Bewohner von Dietlikon, welche ihre Schriften in Dietlikon haben. Seit 01.01.2010 gilt dies für konfirmierte Kirchenmitglieder ab dem 16. Altersjahr und alle Mitglieder mit dem aktiven und passiven Wahlrecht.

Es gilt das aktuelle Corona-Schutzkonzept des BAG und des Kantons, sowie der Landeskirche Kt.Zürich.
Maskenpflicht sowie Erhebung der Kontaktdaten./em>

 

 

Traktanden

1. Budget 2022 und Steuerfuss 2022
2. Allfälliges/Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes
3. Mitteilungen aus der Kirchgemeinde

 

 

1. Budget 2022 und Steuerfuss 2022

Die Kirchenpflege hat das Budget 2022 der Reformierten Kirchgemeinde Dietlikon genehmigt. Das Budget weist folgende Eckdaten aus:

Erfolgsrechnung
Gesamtaufwand Fr. 1'535’400.00
Gesamtertrag Fr. 1'504’600.00
Ertragsüberschuss Fr. - 30’800.00

Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen
Ausgaben Verwaltungsvermögen Fr. -.--
Einnahmen Verwaltungsvermögen Fr. -.--
Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen Fr. -.--

Investitionsrechnung Finanzvermögen
Ausgaben Finanzvermögen Fr. -.--
Einnahmen Finanzvermögen Fr. -.--
Nettoinvestitionen Finanzvermögen Fr. -.--

Einfacher Gemeindesteuerertrag (100%) Fr. 9'373'333.00

Steuerfuss 2022: 12%

Der Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung wird dem Bilanzüberschuss belastet.

Antrag:
Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung vom 05. Dezember 2021
1. das Budget 2022 der Reformierten Kirchgemeinde Dietlikon zu genehmigen und
2. den Steuerfuss auf 12% (Vorjahr 11%) des einfachen Gemeindesteuerertrags festzusetzen.

Dietlikon, 04. November 2021
Reformierte Kirchenpflege Dietlikon

Resultate der Kirchgemeindeversammlung vom 16. Juni


Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde haben am 16. Juni den Geschäften wie folgt zugestimmt.

1. Abnahme der Rechnung 2020

2. Abnahme des Jahresberichtes 2020

3. Genehmigung revidierte Kirchgemeindeordnung

Rekursfristen
«Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung vom 24.Juni gerechnet und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege, Präsident Michel Destraz, Wilenhofstrasse 14, 8185 Winkel, erhoben werden.
Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich, beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.»

Dietlikon, 24. Juni 2021 Reformierte Kirchenpflege Dietlikon

Einladung zur Kirchgemeindeversammlung vom Mittwoch, 16. Juni 2021


Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde Dietlikon werden auf Mittwoch, 16. Juni 2021, 19.00 Uhr in die reformierte Kirche, Oberdorfstrasse, zur Kirchgemeindeversammlung eingeladen. Nichtstimmberechtigte sind herzlich willkommen.
Stimmberechtigt sind: Evangelisch-reformierte Bewohner von Dietlikon, welche ihre Schriften in Dietlikon haben. Seit 01.01.2010 gilt dies für konfirmierte Kirchenmitglieder ab dem 16. Altersjahr und alle Mitglieder mit dem aktiven und passiven Wahlrecht.
 
Vorbehältlich ändernden Entscheiden des Bundesrates laden wir Sie heute zur Kirchgemeindeversammlung ein.
Sollte sich die Situation bis dahin zum Negativen geändert haben, werden alle Geschäfte auf die Kirchgemeindeversammlung vom 05. Dezember 2021 verschoben.

Traktanden
1. Jahresrechnung 2020
2. Jahresbericht 2020
3. Revidierte Kirchgemeindeordnung
4. Allfälliges/Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes
5. Mitteilungen

1. Jahresrechnung 2020



Antrag
1. Die Kirchenpflege hat die Jahresrechnung und die Sonderrechnungen 2020 der Reformierten Kirchgemeinde Dietlikon genehmigt.
2. Die Jahresrechnung 2020 weist folgende Eckdaten aus:

Erfolgsrechnung
Gesamtaufwand Fr. 1‘424'820.14
Gesamtertrag Fr. 1‘283'782.18
Aufwandüberschuss Fr. 141'038.26

Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen
Ausgaben Fr. --.--
Einnahmen Fr. --.--
Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen Fr. --.--

Investitionsrechnung Finanzvermögen
Ausgaben Fr. --.--
Einnahmen Fr. --.--
Nettoinvestitionen Finanzvermögen Fr. --.--
                                                                   __________________________________

Bilanzsumme per 31.12.2020 Fr. 1‘382'272.25
                                                                         

Der Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung und die Rückstellung wird dem Bilanzüberschuss belastet.
Dadurch vermindert sich der Bilanzüberschuss per 31.12.2020 auf Fr. 526'531.55.

3. Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung vom (voraussichtlich) 16. Juni 2021, die Jahresrechnung und die Sonderrechnungen 2020 der Reformierten Kirchgemeinde zu genehmigen

2. Jahresbericht 2020


Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung vom 16. Juni 2021 den Jahresbericht 2020 zu genehmigen.

Weisung
Der Jahresbericht 2020 wird Ihnen im „reformiert“ Nr. 6 vom 28. Mai 2021 als Beilage zugesandt

3. Revidierte Kirchgemeindeordnung


Antrag
Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung vom 16. Juni 2021, der vorliegenden revidierten Kirchgemeindeordnung zuzustimmen.

Weisung
Die teilrevidierte Kirchenordnung, über die im Herbst 2018 abgestimmt worden ist, veranlasst uns, unsere Kirchgmeindeordnung (KGO) zu überarbeiten. Die Landeskirche stellt den Kirchgemeinden eine Muster-KGO zur Verfügung. Wir haben uns dieses Musters weitgehend als Vorlage bedient und wo nötig ergänzt oder geändert.

Die KGO wird von verschiedenen kantonalen und kirchlichen Gestzen mitbestimmt:
Kirchengesetz LS 180.1
Gemeindegesetz 131.1
Kirchenordnung der evang.-ref. Landeskirche des Kt. Zürich LS 181.10
Verordnung über das Pfarramt in der Landeskirche 181.402

Die Kirchenpflege hat die neue KGO an drei Lesungen besprochen. Nach der zweiten Lesung haben wir den Vorschlag dem Rechtsdienst der Landeskirche zur Prüfung gesendet. Der Rechtsdienst hat den Vorschlag geprüft und uns auf Widersprüche hingewiesen, sowie einige Änderungen empfohlen. Diese Änderungen hat die Kirchenpflege an der dritten Lesung diskutiert.
Die nun vorliegende KGO hat die Kirchenpflege an ihrer Sitzung vom 09. März 2021 verabschiedet zuhanden der Kirchgemeindeversammlung vom 16. Juni 2021.

Die neue KGO mit den ausgewiesenen Änderungen liegt im Kirchgemeindehaus-Sekretariat seit 24. Mai zur Einsicht auf oder gleich folgend zum herunterladen. Möchten Sie die Unterlagen in Papierform, so nehmen Sie Kontakt mit dem Sekretariat auf, 044 833 21 80, und man wird Ihnen ein gedrucktes Exemplar zusenden.

4. Allfälliges/Anfragen nach §17 des Gemeindegesetzes


Wollen Sie bitte beachten!
Anfragen gemäss § 17 des Gemeindegesetzes sind mindestens 10 Arbeitstage (24. Mai) vor der Kirchgemeindeversammlung an den Präsidenten Thomas Rutz, Aufwiesenstrasse 32, schriftlich einzureichen.

5. Mitteilungen



Aktenauflage

Die vollständigen Akten liegen im reformierten Kirchgemeindehaus, Sekretariat, ab 24. Mai zur Einsicht auf (jeweils Vormittags).

Anschlussprogramm

Aufgrund der Hygienevorschriften BAG verzichten wir auf den obligaten Apéro im Anschluss an die Kirchgemeindeversammlung.


Dietlikon, 13. Mai 2021 Reformierte Kirchenpflege Dietlikon

Kontakt

Reformierte Kirchgemeinde Dietlikon
Dorfstrasse 15
8305 Dietlikon
Tel044 833 21 80
E-Maildietlikon@ref-dietlikon.ch

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