2020

Kirchgemeindeversammlung vom 10. Juni



Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde Dietlikon werden auf Mittwoch, 10. Juni 2020, 19.00 Uhr in die Kirche, Oberdorfstrasse, zur Kirchgemeindeversammlung eingeladen. Nichtstimmberechtigte sind herzlich willkommen.
Stimmberechtigt sind: Evangelisch-reformierte Bewohner von Dietlikon, welche ihre Schriften in Dietlikon haben. Seit 01.01.2010 gilt dies für konfirmierte Kirchenmitglieder ab dem 16. Altersjahr und alle Mitglieder mit dem aktiven und passiven Wahlrecht.

Vorbehältlich dem Entscheid des Bundesrates am 27. Mai 2020, sind (Stand heute) ab dem 8. Juni Versammlungen von mehr als 5 Personen wieder erlaubt. Daher laden wir Sie heute zur Kirchgemeindeversammlung ein.
Sollte sich die Situation bis dahin zum Negativen geändert haben, werden alle Geschäfte auf die Kirchgemeindeversammlung vom 06. Dezember 2020 verschoben.

 
Traktanden
1. Jahresrechnung 2019
2. Jahresbericht 2019
3. Wahl Nelly Spielmann als zweite Pfarrperson Dietlikon 50% (20/30)
4. Allfälliges/Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes
5. Mitteilungen

1. Jahresrechnung 2019


Analog der politischen Gemeinde und der Schulgemeinde liegt aufgrund von einmaligen Effekten der Abschluss weit unter den Erwartungen.So musste auch die Kirchgemeinde u.a. bei den passiven Steuerausscheidungen aufgrund der Abrechnung des Kantons Zürichs eine wesentliche Nach(Rück)zahlung und Rückstellung leisten.

Antrag
1. Die Kirchenpflege hat die Jahresrechnung und die Sonderrechnungen 2019 der Reformierten Kirchgemeinde Dietlikon genehmigt.
2. Die Jahresrechnung 2019 weist folgende Eckdaten aus:

Erfolgsrechnung
Gesamtaufwand Fr. 1‘621‘191.14
Gesamtertrag Fr. 1‘031‘774.79
Aufwandüberschuss Fr. 589’416.35

Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen
Ausgaben Fr. --.--
Einnahmen Fr. --.--
Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen Fr. --.--

Investitionsrechnung Finanzvermögen
Ausgaben Fr. --.--
Einnahmen Fr. --.--
Nettoinvestitionen Finanzvermögen Fr. --.--
                                                                   __________________________________

Bilanzsumme per 31.12.2019 Fr. 1‘485‘117.01
                                                                         

Der Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung und die Rückstellung wird dem Bilanzüberschuss belastet.
Dadurch vermindert sich der Bilanzüberschuss per 31.12.2019 auf Fr. 977'984.21.

3. Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung vom (voraussichtlich) 10. Juni 2020, die Jahresrechnung und die Sonderrechnungen 2019 der Reformierten Kirchgemeinde zu genehmigen

2. Jahresbericht 2019


Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung vom 10. Juni 2020 den Jahresbericht 2019 zu genehmigen.

Weisung
Der Jahresbericht 2019 wird Ihnen im „reformiert“ Nr. 6 vom 29. Mai 2020 als Beilage zugesandt

3. Wahl Nelly Spielmann als zweite Pfarrperson Dietlikon 50% (20/30)



Antrag
Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung vom (voraussichtlich) 10. Juni 2020, Nelly Spielmann als Pfarrperson mit Pensum 50% (zugeteilte Pfarrstelle 20% / gemeindeeigene Pfarrstelle 30%) in Dietlikon im Berufungsverfahren zur Wahl vorzuschlagen. §§23 und 24 PVO.

Weisung
An der Kirchgemeindeversammlung vom 01. Dezember 2019 haben die anwesenden Kirchgemeindemitglieder die Einrichtung und Finanzierung einer gemeindeeignen Pfarrstelle zu 30% für die Amtszeit 2020-2024, mit Beginn am 01. Juli 2020, bewilligt.
Bezirkskirchenpflege und Kirchenrat (mit Beschluss vom 29. Januar 2020) unterstützen dies. Art 119 KO.
Mit dem 20% Pfarrstellenanteil aus der regulären Zuteilung von 120% ergibt dies die gewünschten 50 Stellenprozente, mit welchen wir unser aktives Kirchgemeindeleben gut weitergestalten- und unterhalten können.
Die ehemalige Kirchenpflegerin Nelly Spielmann absolviert nach dem erfolgten Theologiestudium momentan unter Betreuung von Pfrn. Christa Nater ihr Vikariatsjahr hier in Dietlikon.
Sie macht ihre Sache so gut, dass die Kirchenpflege – nach eingehenden Gesprächen mit allen Beteiligten und Abwägung von allen bekannten kritischen Punkten – an einer Retraite Ende Januar zum Schluss gekommen ist, dieses 50%-Pfarramt mit Nelly Spielmann zu besetzen.
Daher wurde auf eine Pfarrwahlkommission zur Findung einer Pfarrperson verzichtet.
Mit Beschluss vom 07. April 2020 hat der Kirchenrat Nelly Spielmann die Wählbarkeit unter Vorbehalt der Zulassung zur Ordination im Sommer 2020 erteilt.

4. Allfälliges/Anfragen nach §17 des Gemeindegesetzes


Wollen Sie bitte beachten!
Anfragen gemäss § 17 des Gemeindegesetzes sind mindestens 10 Arbeitstage (25. Mai) vor der Kirchgemeindeversammlung an den Präsidenten Thomas Rutz, Aufwiesenstrasse 32, schriftlich einzureichen.

5. Mitteilungen



Aktenauflage

Die vollständigen Akten liegen im reformierten Kirchgemeindehaus, Sekretariat, ab 25. Mai zur Einsicht auf (jeweils Vormittags).

Anschlussprogramm

Aufgrund der Hygienevorschriften BAG verzichten wir auf den obligaten Apéro im Anschluss an die Kirchgemeindeversammlung.


Dietlikon, 08. Mai 2020 Reformierte Kirchenpflege Dietlikon

Resultate der Kirchgemeindeversammlung vom 06. Dezember



Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde haben am 06. Dezember den Geschäften wie folgt zugestimmt.

1. Voranschlag/Budget 2021 mit einem Steuerfuss von 12%.

Auszug aus den Mitteilungen:
  • Nach bald jahrzentelanger Tätigkeit wird das geschätzte Apéro-Team, bestehend aus Marlise Stäheli und Susi Walch, verdankt und herzlich verabschiedet. Sie waren mit ihrer freundlichen und stets aufgeräumten Art, wie sie die Besucher bewirten, das «Gesicht der Dietliker Gastfreundschaft», so der ehrende Präsident T. Rutz. Herzlichen Dank.
  • Bereits 10 Jahre ist Pfarrerin Christa Nater in Dietlikon tätig. Als erste Frau im Dietliker Pfarramt hat sie ihren «Dienst» am 1. November 2010 angetreten. Eine Feier soll, sobald möglich, 2021 nachgeholt werden. Herzlichen und grossen Dank auch hier.
  • Nach 20 Jahren Kirchenpflege, davon 15 Jahre als deren Präsident, kündigt Präsident T. Rutz seinen vorzeitigen Rücktritt per Ende Juni 2021 an.

                                 
Protokollauflage zur Einsicht ab Mittwoch, 09. Dezember, ref. Kirchgemeindehaus Sekretariat, Dorfstrasse 15.

Rekursfristen
„Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung vom 10. Dezember an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege, Präsident Michel Destraz, Wilenhofstrasse 14, 8185 Winkel, erhoben werden.

Im Übrigen kann gegen den Beschluss gestützt auf das Gemeindegesetz §151 (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung vom 10. Dezember an gerechnet, schriftlich Beschwerde bei der Bezirkskirchenpflege, Präsident Michel Destraz, Wilenhofstrasse 14, 8185 Winkel, erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.“

Dietlikon, 10. Dezember 2020 Reformierte Kirchenpflege Dietlikon

Kirchgemeindeversammlung vom Sonntag, 06. Dezember 2020



Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde Dietlikon werden auf Sonntag, 06. Dezember 2020, auf 11.00 Uhr in die reformierte Kirche zur Kirchgemeindeversammlung eingeladen. Nichtstimmberechtigte sind herzlich willkommen.
Stimmberechtigt sind: Evangelisch-reformierte Bewohner von Dietlikon, welche ihre Schriften in Dietlikon haben. Seit 01.01.2010 gilt dies für konfirmierte Kirchenmitglieder ab dem 16. Altersjahr und alle Mitglieder mit dem aktiven und passiven Wahlrecht.

Es gilt das aktuelle Corona-Schutzkonzept des BAG und des Kantons, sowie der Landeskirche Kt.Zürich.
Sollte sich bez. dem Abhalten von Vernstaltungen und der Teilnehmerzahl etwas ändern, informieren wir Sie rechtzeitig über eine allfällige Verschiebung der Versammlung. Maskenpflicht.

Traktanden


1. Budget 2021 und Steuerfuss 2021
2. Allfälliges/Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes
3. Mitteilungen aus der Kirchgemeinde

1. Budget 2021 und Steuerfuss 2021


Die Kirchenpflege hat das Budget 2021 der Reformierten Kirchgemeinde Dietlikon genehmigt. Das Budget weist folgende Eckdaten aus:

Erfolgsrechnung
Gesamtaufwand Fr. 1‘496'400.00
Gesamtertrag Fr. 1‘341'600.00
Ertragsüberschuss Fr. -154'800.00

Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen
Ausgaben Verwaltungsvermögen Fr. -.--
Einnahmen Verwaltungsvermögen Fr. -.--
Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen Fr. -.--

Investitionsrechnung Finanzvermögen
Ausgaben Finanzvermögen Fr. -.--
Einnahmen Finanzvermögen Fr. -.--
Nettoinvestitionen Finanzvermögen Fr. -.--

Einfacher Gemeindesteuerertrag (100%) Fr. 8‘410‘000.00

Steuerfuss 2021: 12%

Der Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung wird dem Bilanzüberschuss belastet.

Antrag:
Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung vom 06. Dezember 2020
1. das Budget 2021 der Reformierten Kirchgemeinde Dietlikon zu genehmigen und
2. den Steuerfuss auf 12% (Vorjahr 11%) des einfachen Gemeindesteuerertrags festzusetzen.

2. Anfragen/Allfälliges gem. § 17 des Gemeindegesetzes


Anfragen gemäss § 17 des Gemeindegesetzes sind mindestens 10 Arbeitstage (spätestens bis 20. November) vor der Kirchgemeindeversammlung an den Präsidenten T. Rutz, Aufwiesenstrasse 32, schriftlich einzureichen.

3. Mitteilungen aus der Kirchgemeinde


Aktenauflage
Die Akten liegen im reformierten Kirchgemeindehaus, Sekretariat , ab 09. November zur Einsicht auf (jeweils Vormittags)

Anschlussprogramm
Aufgrund der Covid-Situation entfällt der traditionelle Apéro im Anschluss an die KGV..


29.10.2020 Reformierte Kirchenpflege Dietlikon

Resultate der Kirchgemeindeversammlung vom 10. Juni


Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde haben am 10. Juni den Geschäften wie folgt zugestimmt.

1. Abnahme der Rechnung 2019

2. Abnahme des Jahresberichtes 2019

3. Wahl von Nelly Spielmann als zweite Pfarrperson mit Pensum 50% für die Amtsperiode 2020-2024

Rekursfristen
„Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung vom 18. Juni an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege, Präsident Ueli Schwab, Altrebenstrasse 3, 8185 Winkel, erhoben werden.

Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse gestützt auf das Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung vom 18. Juni an gerechnet, schriftlich Beschwerde bei der Bezirkskirchenpflege, Präsident Ueli Schwab, Altrebenstrasse 3, 8185 Winkel, erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.“

Dietlikon, 18.Juni 2020 Reformierte Kirchenpflege Dietlikon

Kontakt

Reformierte Kirchgemeinde Dietlikon
Dorfstrasse 15
8305 Dietlikon
Tel044 833 21 80
E-Maildietlikon@ref-dietlikon.ch

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