2019

Resultate der Kirchgemeindeversammlung vom 01. Dezember



Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde haben am 01. Dezember den Geschäften wie folgt zugestimmt.

1. Heizungssanierung mit Erdsonden / Energiecontracting mit EKZ
2. Errichten und finanzieren einer gemeindeeigenen Pfarrstelle von 30%
3. Voranschlag/Budget 2020 mit einem Steuerfuss von 11%.
                                 
Protokollauflage zur Einsicht ab Mittwoch, 04. Dezember, ref. Kirchgemeindehaus Sekretariat, Dorfstrasse 15.

Rekursfristen
„Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung vom 05. Dezember an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege, Präsident Ueli Schwab, Altrebenstrasse 3, 8185 Winkel, erhoben werden.

Im Übrigen kann gegen den Beschluss gestützt auf das Gemeindegesetz §151 (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung vom 05. Dezember an gerechnet, schriftlich Beschwerde bei der Bezirkskirchenpflege, Präsident Ueli Schwab, Altrebenstrasse 3, 8185 Winkel, erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.“

Dietlikon, 05. Dezember 2019 Reformierte Kirchenpflege Dietlikon

Kirchgemeindeversammlung vom Sonntag, 01. Dezember 2019



Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde Dietlikon werden auf Sonntag, 01. Dezember 2019, auf 11.00 Uhr in die reformierte Kirche zur Kirchgemeindeversammlung eingeladen. Nichtstimmberechtigte sind herzlich willkommen.
Stimmberechtigt sind: Evangelisch-reformierte Bewohner von Dietlikon, welche ihre Schriften in Dietlikon haben. Seit 01.01.2010 gilt dies für konfirmierte Kirchenmitglieder ab dem 16. Altersjahr und alle Mitglieder mit dem aktiven und passiven Wahlrecht.

Traktanden


1. Heizungssanierung und Energiecontracting
2. Errichten einer gemeindeeigenen Pfarrstelle 30%
3. Voranschlag 2020 und Festsetzung Steuerfuss 2020
4. Allfälliges/Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes
5. Mitteilungen aus der Kirchgemeinde

1. Heizungssanierung und Energiecontracting


Anlässlich der Kirchgemeindeversammlung vom 12. Juni 2019 wurde mit grossem Mehr bei einer Konsultativabstimmung den Plänen der Kirchenpflege für die nachhaltige Heizungssanierung der kirchlichen Liegenschaften mit dem Ersatz der Oelzeizung durch Wärmepumpen Zustimmung signalisiert.
Gleichzeitig zeigte man sich auch einverstanden mit den Plänen der Kirchenpflege, die Heizungsanlagen mittels Energiecontracting zu finanzieren.
Energiecontracting heisst: der Ersteller (EKZ) wird die von ihm auf eigene Kosten erstellte Anlage während 30 Jahren unterhalten zu einem offerierten (indexierten) Preis pro Jahr, in welchem neben den Erstellungskosten eben die Unterhaltskosten, sowie auch der jährliche Abschreiber enthalten sind.
Für die Kirchgemeinde bedeutet das, einfach zu planende und weitgehend risikofreie Unterhaltskosten während 30 Jahren.
Die wiederkehrenden Kosten für die drei Liegenschaften belaufen sich gemäss den Offerten auf Fr. 44'110.00 / Jahr. Diese Zahl relativiert sich aber, wenn man die bisher anfallenen Heizöl und Heizungswartungskosten von durchschnittlich Fr. 24'000.00/ Jahr abzieht. So enstehen neu wiederkehrende Kosten von rund Fr. 20'000.00 / Jahr, in denen aber die Anlagenerstellung, sowie Unterhalt und Abschreiber bereits enthalten sind.

Antrag:
1. Der Heizungssanierung der kirchlichen Liegenschaften mit Einsatz von Wärmepumpen anstelle von Oelheizung wird zugestimmt.
2. Der Finanzierung durch Energiecontracting während 30 Jahren mit der erstellenden und unterhaltenden Firma EKZ wird zugestimmt.

2. Errichten einer gemeindeeigenen Pfarrstelle von 30%


Ausgangslage:
Auf die neue Amptsperiode der Pfarrpersonen von 2020-2024 hat der Kirchenrat unserer Kirchgemeinde aufgrund der neuen Berechnungsart in der teilrevidierten Kirchenordnung und aufgrund unserer Mitgliederzahlen noch 120 Pfarrstellenprozente zugeteilt. (Bis Juni 2019: 150% - Seit Juli 2019: 130%)
Wie Sie im Kurier Nr. 41 lesen konnten, ist Ihnen Pfrn. Christa Nater von der Kirchenpflege zur Wahl mit 100 Stellenprozenten vorgeschlagen worden (Einsprachefrist zuhanden Urnenwahl läuft noch bis am 09. November).
Da das kleinste Pfarrstellenpensum 30% beträgt, stehen wir vor der Tatsache, 20% Pfarrstellenprozente zugute zu haben, aber damit nichts anfangen zu können.
Aus langjähriger Erfahrung mit 150% und seit gut einem halben Jahr mit einem Pensum von noch 130% sind wir zur Überzeugung gelangt, dass für ein gedeihliches Kirchgemeindeleben mit guten Beziehungen von beiden Pfarrpersonen zu unseren Mitgliedern eine neue Pfarrperson zu mindestens 50% in Dietlikon tätig sein sollte.
Wir schlagen daher der Kirchgemeindeversammlung das Errichten einer gemeindeeigenen Pfarrstelle
von 30% vor (KGO Art 12f, KO Art 119 Abs.1), so dass wir wieder auf ein Gesamttotal von 150 Pfarrstellenprozenten kommen und für die kommende Amtszeit 2020-2024 eine Pfarrperson mit einem 50%- Pensum suchen können.

Antrag:
1. Für die Amtsdauer 2020-2024 wird durch die reformierter Kirchgemeinde Dietlikon eine gemeindeeigene Pfarrstelle zu 30% eingerichtet und finanziert.
2. Vorbehalten die Zustimmung durch den Kirchenrat.

3. Budget 2020 und Festsetzung Steuerfuss 2020


Die Kirchenpflege hat das Budget 2019 der Reformierten Kirchgemeinde Dietlikon genehmigt. Das Budget weist folgende Eckdaten aus:

Erfolgsrechnung
Gesamtaufwand Fr. 1‘574‘300.00
Gesamtertrag Fr. 1‘592‘500.00
Ertragsüberschuss Fr. 18'200.00

Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen
Ausgaben Verwaltungsvermögen Fr. -.--
Einnahmen Verwaltungsvermögen Fr. -.--
Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen Fr. -.--

Investitionsrechnung Finanzvermögen
Ausgaben Finanzvermögen Fr. -.--
Einnahmen Finanzvermögen Fr. -.--
Nettoinvestitionen Finanzvermögen Fr. -.--

Einfacher Gemeindesteuerertrag (100%) Fr. 11‘264‘545.00

Steuerfuss 2020: 11%

Der Ertragsüberschuss der Erfolgsrechnung wird dem Bilanzüberschuss gutgeschrieben.

Antrag:
Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung vom 01. Dezember 2019, das Budget 2020 der Reformierten Kirchgemeinde Dietlikon zu genehmigen und den Steuerfuss auf 11% (Vorjahr 11%) des einfachen Gemeindesteuerertrags festzusetzen.

4. Anfragen/Allfälliges gem. § 17 des Gemeindegesetzes


Anfragen gemäss § 17 des Gemeindegesetzes sind mindestens 10 Arbeitstage (spätestens bis 18. November) vor der Kirchgemeindeversammlung an den Präsidenten T. Rutz, Aufwiesenstrasse 32, schriftlich einzureichen.

5. Mitteilungen aus der Kirchgemeinde


Aktenauflage
Die Akten liegen im reformierten Kirchgemeindehaus, Sekretariat , ab 11. November zur Einsicht auf (jeweils Vormittags) oder können auf der Homepage, www.ref-dietlikon.ch unter „News/Medien / Kirchgemeindeversammlung“ auszugsweise (Budget) eingesehen werden.

Anschlussprogramm
Im Anschluss an die Kirchgemeindeversammlung sind Sie herzlich zu einem Apéro in der Kirche oder im Kirchgemeindehaus eingeladen.


31.10.2019 Reformierte Kirchenpflege Dietlikon

Resultate der Kirchgemeindeversammlung vom 12. Juni


Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde haben am 12. Juni den Geschäften wie folgt zugestimmt.

1. Abnahme der Rechnung 2018

2. Abnahme des Jahresberichtes 2018

3. Zustimmung zur Sanierungsvariante Wärmepumpen
mit Erdsondenbohrungen in einer Konsultativabstimmung

Protokollauflage zur Einsicht ab Dienstag, 18. Juni, Kirchgemeindehaus, Sekretariat.

Rekursfristen
„Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung vom 20. Juni an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege, Präsident Ueli Schwab, Altrebenstrasse 3, 8185 Winkel, erhoben werden.

Im Übrigen kann gegen den Beschluss gestützt auf das Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung vom 20 Juni an gerechnet, schriftlich Beschwerde bei der Bezirkskirchenpflege, Präsident Ueli Schwab, Altrebenstrasse 3, 8185 Winkel, erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.“


Dietlikon, 20. Juni 2019 Reformierte Kirchenpflege Dietlikon


Kirchgemeindeversammlung vom 12. Juni



Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde Dietlikon werden auf Mittwoch, 12. Juni 2019, 19.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Dorfstrasse 15, zur Kirchgemeindeversammlung eingeladen. Nichtstimmberechtigte sind herzlich willkommen.
Stimmberechtigt sind: Evangelisch-reformierte Bewohner von Dietlikon, welche ihre Schriften in Dietlikon haben. Seit 01.01.2010 gilt dies für konfirmierte Kirchenmitglieder ab dem 16. Altersjahr und alle Mitglieder mit dem aktiven und passiven Wahlrecht.
 
Traktanden
1. Jahresrechnung 2018
2. Jahresbericht 2018
3. Sanierung Heizung kirchliche Liegenschaften
4. Allfälliges/Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes
5. Mitteilungen


1. Jahresrechnung 2018
Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung vom 12. Juni 2019 die Jahresrechnung 2018 zu genehmigen.
Die Publikation wird im Amtsblatt der Kirchgemeinde - Kurier vom 10. Mai 2019 - veröffentlicht.

2. Jahresbericht 2018
Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung vom 12. Juni 2019 den Jahresbericht 2018 zu genehmigen.
Der Jahresbericht 2018 wird Ihnen im „reformiert“ Nr. 6 vom 24. Mai 2019 als Beilage zugesandt

3. Sanierung Heizung kirchliche Liegenschaften
Information mit Konsultativabstimmung

Die zentrale Heizung für alle kirchlichen Liegenschaften, welche sich im Kirchgemeindehaus befindet, hat mit 25 Jahren ihre offizielle Lebensdauer erreicht. Die externen Steuerungstafeln selber sind noch älter als der Ölbrenner und teilweise defekt, ohne auf dem Markt noch vorhandene/erhältliche Ersatzteile. Heutige moderne Wärmeerzeuger weisen alle eingbaute Steuerungen auf.
Die Kirchenpflege ist in einem gewissen Zugzwang, weil die Steuerung aufgrund der nicht mehr reparablen Mängel jederzeit aussteigen könnte.
Die kirchlichen Liegenschaften haben aufgrund ihres hohen Volumens, der Bauart/Alter (schlecht isolierte Fassaden und Dächer) und der Art der Wärmeverteilung (mehrheitlich Radiatoren) einen relativ hohen Energiebedarf, was eine entsprechenede Heizleistung voraussetzt.
Gleichzeitig sind aufgrund des Status der Gebäude bezüglich deren Schutzwürdigkeit hohe Auflagen des Denkmalschutzes regelmässiges Hindernis, damit wirkungsvolle bauliche Massnahmen bezüglich des passiven Energieverlustes ergriffen werden könnten.
Da zudem 2020 neue Energiebestimmungen bei Heizungssanierungen in Kraft treten und die klimaschädliche Bilanz bezüglich CO2 – Ausstoss bei Ölheizungen (wie bei allen fossilen Energieträgern) evident ist, bietet sich hier die einmalige Chance an: 1. bei den fossilen Brennstoffen auszusteigen und davon unabhängig zu werden; 2. umweltschonened zu heizen, da kein CO2-Ausstoss mehr die Umwelt und das Klima belasten; und 3. auch die Heizkosten pro Jahr erheblich zu senken. Lediglich etwa ein Viertel des erforderlichen Energiebedarfs müssen noch in Form von elektrischer Energie hinzugefügt werden.
Unser Hauswart Wieslaw Pulit hat mit Planern und Exponenten der jeweiligen Branchen die Möglichkeiten dafür ausgelotet.
Die Erstellungskosten für separate Wärmepumpen je Liegenschaft sind klar und deutlich höher als der reine Ersatz der alten Ölheizung mit einer neuen, modernen Ölheizung.
Die Kosten werden aufgrund der neu geringen Heizkosten pro Jahr binnen 20 Jahren ausgeglichen sein bei mindestens vier bis fünf mal so langer Lebensdauer und stetig vorhandener Erdwärme.

Kommen Sie an die Versammlung und lassen Sie sich Fakten, Zahlen und Grundsatzüberlegungen von Wieslaw Pulit und der Kirchenpflege vorstellen – bringen Sie sich ein und diskutieren Sie mit.
Wir möchten anhand einer Kosultativabstimmung eruieren, ob Sie grundsätzlich mit unserem Vorgehen einverstanden sind, damit wir die weiteren Schritte (Budgetierung, Planung) in Angriff nehmen können.



4. Allfälliges/Anfragen nach §17 des Gemeindegesetzes
Wollen Sie bitte beachten!
Anfragen gemäss § 17 des Gemeindegesetzes sind mindestens 10 Arbeitstage (28. Mai) vor der Kirchgemeindeversammlung an den Vizepräsidenten Godi Diemi, Gerenstrasse 29, schriftlich einzureichen.

Aktenauflage
Die vollständigen Akten liegen im reformierten Kirchgemeindehaus, Sekretariat, ab 28. Mai zur Einsicht auf (jeweils Vormittags).

Anschlussprogramm
Im Anschluss an die Kirchgemeindeversammlung sind Sie bei einem Apéro herzlich zu einem Austausch mit der Kirchenpflege und den anwesenden Mitgliedern der RPK eingeladen.

Dietlikon, 10. Mai 2019 Reformierte Kirchenpflege Dietlikon

Kontakt

Reformierte Kirchgemeinde Dietlikon
Dorfstrasse 15
8305 Dietlikon
Tel044 833 21 80
E-Maildietlikon@ref-dietlikon.ch

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