2018
Resultate der Kirchgemeindeversammlung vom 02. Dezember
Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde haben am 02. Dezember den Geschäften wie folgt zugestimmt.
1. Voranschlag/Budget 2019 mit einem Steuerfuss von 11%.
Protokollauflage zur Einsicht ab Mittwoch, 05. Dezember, ref. Kirchgemeindehaus Sekretariat, Dorfstrasse 15.
Rekursfristen
„Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung vom 07. Dezember an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege, Präsident Ueli Schwab, Altrebenstrasse 3, 8185 Winkel, erhoben werden.
Im Übrigen kann gegen den Beschluss gestützt auf das Gemeindegesetz §151 (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung vom 07. Dezember an gerechnet, schriftlich Beschwerde bei der Bezirkskirchenpflege, Präsident Ueli Schwab, Altrebenstrasse 3, 8185 Winkel, erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.“
Dietlikon, 07. Dezember 2018 Reformierte Kirchenpflege Dietlikon
Resultate der Kirchgemeindeversammlung vom 13. Juni
Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde haben am 13. Juni den Geschäften wie folgt zugestimmt.
1. Abnahme der Rechnung 2017
2. Abnahme des Jahresberichtes 2017
3. Wahl der RPK: Ruedi Fischer, Ueli Graf, Urs Remund, Stefan Römer, Magali Zimmermann
Als Präsident: Ueli Graf
Protokollauflage zur Einsicht ab Mittwoch, 20. Juni, Kirchgemeindehaus, Sekretariat.
Rekursfristen
„Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung vom 22. Juni an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege, Präsident Ueli Schwab, Altrebenstrasse 3, 8185 Winkel, erhoben werden.
Im Übrigen kann gegen den Beschluss gestützt auf das Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung vom 22 Juni an gerechnet, schriftlich Beschwerde bei der Bezirkskirchenpflege, Präsident Ueli Schwab, Altrebenstrasse 3, 8185 Winkel, erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.“
Dietlikon, 22. Juni 2018 Reformierte Kirchenpflege Dietlikon