2017
Resultate der Kirchgemeindeversammlung vom 3. Dezember
Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde haben am 03. Dezember den Geschäften wie folgt zugestimmt.
1. Voranschlag 2018 mit einem Steuerfuss von 11%.
Protokollauflage zur Einsicht ab Mittwoch, 06. Dezember, Kirchgemeindehaus Sekretariat.
Rekursfristen
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der amtlichen Veröffentlichung vom 08. Dezember an im Kurier gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege 8180 Bülach, Präsident Jost Ohler, Wisentalstrasse 4, 8180 Bülach, erhoben werden.
Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde bei der Bezirkskirchenpflege Bülach, erhoben werden.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Begehren um Berichtigung des Protokolls (§54 Gemeindegesetz) müssen ebenfalls innert 30 Tagen ergriffen werden.
Dietlikon, 08. Dezember 2017, Reformierte Kirchenpflege Dietlikon
Resultate der Kirchgemeindeversammlung vom 14. Juni
Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde haben am 14. Juni den Geschäften wie folgt zugestimmt.
1. Abnahme der Rechnung 2016
2. Abnahme des Jahresberichtes 2016
Protokollauflage zur Einsicht ab Mittwoch, 23. Juni, Kirchgemeindehaus Sekretariat.
Rekursfristen
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege, Präsident Pfr. Jost Ohler, Wisentalstrasse 4, 8180 Bülach, erhoben werden.
Im Übrigen kann gegen den Beschluss, gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz, (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde bei der Bezirkskirchenpflege, Präsident Pfr. Jost Ohler, Wisentalstrasse 4, 8180 Bülach erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Dietlikon, 21.Juni 2017, Reformierte Kirchenpflege Dietlikon