Kirchgemeindeversammlung
Einladung zur Kirchgemeindeversammlung vom 14. Juni
Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde Dietlikon werden auf Mittwoch, 14. Juni 2023, 19.00 Uhr in das reformierte Kirchgemeindehaus, Dorfstrasse 15, zur Kirchgemeindeversammlung eingeladen. Nichtstimmberechtigte sind herzlich willkommen.
Stimmberechtigt sind: Evangelisch-reformierte Bewohner von Dietlikon, welche ihre Schriften in Dietlikon haben. Seit 01.01.2010 gilt dies für konfirmierte Kirchenmitglieder ab dem 16. Altersjahr und alle Mitglieder mit dem aktiven und passiven Wahlrecht.
Traktanden
1. Jahresrechnung 2022
2. Jahresbericht 2022
3. Kirchgemeindeordnung Kirchgemeinde Brüttiseller Kreuz
4. Allfälliges/Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes
5. Mitteilungen
1. Jahresrechnung 2022
1 Die Kirchenpflege hat die Rechnung und die Jahresrechnungen 2022 der Reformierten Kirchgemeinde Dietlikon genehmigt.
2 Die Rechnung weist folgende Eckdaten aus:
Erfolgsrechnung
Gesamtaufwand Fr. 1'451'371.96
Gesamtertrag Fr. 1'362'127.01
Aufwandüberschuss Fr. 89'244.95
Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen
Ausgaben Verwaltungsvermögen Fr. -.--
Einnahmen Verwaltungsvermögen Fr. -.--
Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen Fr. -.--
Investitionsrechnung Finanzvermögen
Ausgaben Finanzvermögen Fr. -.--
Einnahmen Finanzvermögen Fr. -.--
Nettoinvestitionen Finanzvermögen Fr. -.--
Bilanzsumme per 31.12.2022 Fr. 1'274'641.87
Der Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung und die Rückstellung wird dem Bilanzüberschuss belastet.
Dadurch verringert sich der Bilanzüberschuss per 31.12.2022 auf Fr. 441'599.83
3. Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung vom 14. Juni 2023, die
Jahresrechnung und die Sonderrechnungen 2022 der Reformierten Kirchgemeinde zu genehmigen.
2. Jahresbericht 2022
Antrag
Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung vom 14. Juni 2023 den Jahresbericht 2022 zu genehmigen.
Weisung
Der Jahresbericht 2022 wird Ihnen im „reformiert“ Nr. 6 vom 26. Mai 2023 als Beilage zugesandt
3. Kirchgemeindeordnung Kirchgemeinde Brüttiseller Kreuz
Antrag
Die Kirchgemeindeordnung Brüttiseller Kreuz, die mit der Bildung der Kirchgemeinde Brüttiseller Kreuz per 1. Januar 2024 in Kraft tritt, wird genehmigt.
Weisung
Die Stimmberechtigten der ref. Kirchgemeinden Dietlikon und Wangen-Brüttisellen haben dem Zusammenschluss ihrer Gemeinden per 1.1.2024 am 12. März 2023 an der Urne zugestimmt. Die zugehörige Kirchgemeindeordnung Brüttiseller Kreuz wird gemäss Art. 9 des Zusammenschlussvertrags am 14. Juni 2023 je separat in beiden Kirchgemeindeversammlungen zur Abstimmung gebracht. Die Behörden empfehlen deren Annahme.
Kirchgemeinden sind selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts, die ihren Auftrag im Rahmen des übergeordneten Rechts autonom erfüllen. Der rechtliche Rahmen besteht aus dem kantonalen Recht, der Kirchenordnung, der Kirchgemeindeordnung (KGO) sowie Kirchgemeindebeschlüssen.
Die beiden bisherigen, noch geltenden KGOs Dietlikon und Wangen-Brüttisellen, die je erst im Juni 2021 verabschiedet wurden, sind faktisch fast identisch. Dadurch dienten sie als perfekte Vorlagen für die neue KGO Brüttiseller Kreuz. Beim Zusammenzug aller Artikel wurden die jeweils besten Konditionen aus beiden KGOs übernommen, der Gesamtinhalt wurde um einzelne Abschnitte betreffend die beiden Ortskirchen Dietlikon und Wangen ergänzt. Die Kirchenpflege Wangen-Brüttisellen verabschiedete die KGO Brüttiseller Kreuz in ihrer Sitzung vom 23.8.2022, die Kirchenpflege Dietlikon am 2.9.2022. Und der Kirchenrat, der solche Grundlagendokumente laut Kirchenordnung erst gutheissen muss, bevor sie in Kraft treten können, stellte am 5.10.2022 in seinem Vorentscheid deren Genehmigung in Aussicht. Seither ist die KGO Brüttiseller Kreuz als Abstimmungsvorlage für den 14.6.2023 auf beiden Homepages aufgeschaltet (www.ref-dietlikon.ch und www.refwb.ch).
Die wichtigsten Inhalte der neuen KGO Brüttiseller Kreuz seien hier kurz erläutert:
- Die Stimmberechtigten aus beiden ehemaligen Gemeinden bilden neu ein einziges Stimm- und Wahlvolk, das zur Beschlussfassung in ein- und dieselbe KGV eingeladen wird.
- Artikel 13 Befugnisse der KGV sieht vor, dass eine neue KGO wie auch allfällige spätere Anpassungen weiterhin wie bisher durch die Kirchgemeindeversammlung beschlossen werden. Durch diese unveränderte Regelung ist auch künftig die direkte Mitsprache des Souveräns gewährleistet, ohne einen aufwändigen Urnengang durchführen zu müssen.
- Artikel 19 Förderung der kirchlichen Vielfalt verpflichtet die Kirchenpflege, unterschiedliche Formen des kirchlichen Lebens in der Gemeinde und in den beiden Ortskirchen Dietlikon und Wangen zu fördern. Die Behörde soll dabei insbesondere auf lebensweltliche Gesichtspunkte und Bedürfnisse achten und entsprechende Initiativen unterstützen.
- Artikel 22 Unterstellte Kommissionen zeigt auf, wie die Gestaltung des lokalen und regionalen kirchlichen Lebens konkret umgesetzt werden soll: die Kirchenpflege bildet dafür je nach Mitwirkungs-Interesse der Bevölkerung eine oder zwei Ortskirchenkommissionen. Darin sollen sich nicht nur Pfarrpersonen, Kirchenpflegemitglieder und Angestellte, sondern auch Freiwillige aus der lokalen Bevölkerung beider Ortskirchen engagieren.
Eine Umfrage zu Erwartungen und Wünschen der Gemeindemitglieder im Hinblick auf das künftige Ortskirchenleben wie auch eine Einladung zur Mitwirkung in einer Ortskirchenkommission sind ebenfalls auf beiden Homepages aufgeschaltet; Inputs und Anmeldungen sind immer noch möglich und willkommen.
Die beiden Kirchenpflegen beantragen ihren Stimmberechtigten, die KGO Brüttiseller Kreuz am 14.6.2023 an der Kirchgemeindeversammlung anzunehmen. (Antrag siehe oben).
Für allfällige Fragen zur neuen KGO stehen die Präsidenten Thomas Rutz, Dietlikon und Ernst Abbühl, Wangen-Brüttisellen gerne zur Verfügung.
4. Allfälliges/Anfragen nach §17 des Gemeindegesetzes
Wollen Sie bitte beachten!
Anfragen gemäss § 17 des Gemeindegesetzes sind mindestens 10 Arbeitstage (22. Mai) vor der Kirchgemeindeversammlung an den Präsidenten Thomas Rutz, Aufwiesenstrasse 32, schriftlich einzureichen
Aktenauflage
Die vollständigen Akten liegen im reformierten Kirchgemeindehaus, Sekretariat, seit 22. Mai zur Einsicht auf (jeweils Vormittags) – oder auf www.ref-dietlikon.ch/News-Medien/Kirchgemeindeversammlung.
Anschlussprogramm
Im Anschluss an die Versammlung sind Sie herzlich zur Vernissage der Bilderausstellung von Monika Zanconato mit Sujets aus der einheimischen Flora und Fauna und einem Austausch mit der Kirchenpflege bei einem Apero eingeladen.
Dietlikon, 11. Mai 2023 Reformierte Kirchenpflege Dietlikon
Resultate der Kirchgemeindeversammlung vom 04. Dezember
Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde haben am 04. Dezember den Geschäften wie folgt zugestimmt.
- Voranschlag/Budget 2023 mit einem Steuerfuss von 12%.
- Zustimmende Empfehlung zuhanden der Urnen-Abstimmung vom 12. März 2023 über den Zusammenschlussvertrag mit KG Wangen-Brüttisellen
Aus den Mitteilungen:
Situation Kirchenpflege 2023:
Die Bezirkskirchenpflege hat den Rücktritt von Christina Meile aus der Kirchenpflege per 31.3.2023 genehmigt. Ebenso hat Jasmine Schärer ihren Rücktritt per 31.1.2023 bei der Bezirkskirchenpflege eingereicht, da sie ab dem 1.2.2023 die Sekretariatsstelle 40% in ref-Dietlikon übernimmt. Wir verlieren sie als Kirchenpflegerin, gewinnen mit ihr aber eine ausgewiesene Verwaltungsfachfrau im Sekretariat.
Anlässlich der KGV vom 14. Juni 2023 muss die bestehende Kirchgemeindeordnung entsprechend angepasst und die Anzahl der Kirchenpfleger:innen von 7 auf 5 reduziert werden. *
* Gemäss neusten Abklärungen bei der Landeskirche vom 5. Dezember kann bei Annahme ZV die Kirchenpflege mit reduzierter Anzahl bis Ende 2023 arbeiten und es kann auf die Änderung der bestehenden KGO verzichtet werden.
Protokollauflage zur Einsicht ab Mittwoch, 07. Dezember, ref. Kirchgemeindehaus, Sekretariat, Dorfstrasse 15 (während den ausgeschriebenen Öffnungszeiten).
Rekursfristen
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung (08.12.2022) an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Präsident Michel Destraz, Wilenhofstrasse 14, 8185 Winkel, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.
Begehren um Berichtigung des Protokolls können in Form einer Aufsichtsbeschwerde innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage (07.12.2022) bei der Bezirkskirchenpflege Bülach, Präsident Michel Destraz, Wilenhofstrasse 14, 8185 Winkel, erhoben werden.
Dietlikon, 08. Dezember 2022 Reformierte Kirchenpflege Dietlikon
Einladung zur Kirchgemeindeversammlung vom 4. Dezember 2022
Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde Dietlikon werden auf Sonntag, 04. Dezember 2022, auf 11.00 Uhr in die reformierte Kirche zur Kirchgemeindeversammlung eingeladen. Nichtstimmberechtigte sind herzlich willkommen.
Stimmberechtigt sind: Evangelisch-reformierte Bewohner von Dietlikon, welche ihre Schriften in Dietlikon haben. Seit 01.01.2010 gilt dies für konfirmierte Kirchenmitglieder ab dem 16. Altersjahr und alle Mitglieder mit dem aktiven und passiven Wahlrecht.
Traktanden
1. Budget 2023 und Steuerfuss 2023
2. Vorberatung Zusammenschlussvertrag mit KG Wangen-Brüttisellen (KG+)
3. Allfälliges/Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes
4. Mitteilungen aus der Kirchgemeinde
1. Budget 2023 und Steuerfuss 2023
Die Kirchenpflege hat das Budget 2023 der Reformierten Kirchgemeinde Dietlikon genehmigt. Das Budget weist folgende Eckdaten aus:
Erfolgsrechnung
Gesamtaufwand Fr. 1'616’800.00
Gesamtertrag Fr. 1'486’200.00
Ertragsüberschuss Fr. - 130’600.00
Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen
Ausgaben Verwaltungsvermögen Fr. -.--
Einnahmen Verwaltungsvermögen Fr. -.--
Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen Fr. -.--
Investitionsrechnung Finanzvermögen
Ausgaben Finanzvermögen Fr. -.--
Einnahmen Finanzvermögen Fr. -.--
Nettoinvestitionen Finanzvermögen Fr. -.--
Einfacher Gemeindesteuerertrag (100%) Fr. 9'274'167.00
Steuerfuss 2023: 12%
Der Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung wird dem Bilanzüberschuss belastet.
Antrag:
Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung vom 04. Dezember 2022
1. das Budget 2023 der Reformierten Kirchgemeinde Dietlikon zu genehmigen und
2. den Steuerfuss auf 12% (Vorjahr 12%) des einfachen Gemeindesteuerertrags festzusetzen.
2. Vorberatung Zusammenschlussvertrag mit KG Wangen-Brüttisellen (KG+)
- Zusammenschlussvertrag, Kirchgemeindeordnung sowie Antrag & Weisung zur Urnenabstimmung vom 12. März 2023 sind spätestens 4 Wochen vor der Kirchgemeindeversammlung – also ab 6. November 2022 - auf den Homepages beider Kirchgemeinden abrufbar, können auf den Kirchgemeindesekretariaten eingesehen oder dort kostenlos bezogen werden.
- Der beleuchtende Bericht zur Abstimmung vom 12.3.2023 über den Zusammenschlussvertrag ist bis spätestens 2 Wochen vor der Kirchgemeindeversammlung – also spätestens ab 20. November 2022 zum Download / auf den Kirchgemeindesekretariaten zur Einsicht bereit oder kann dort kostenlos bezogen werden.
- Die Abschiede der beiden Rechnungsprüfungskommissionen liegen als separate Dokumente spätestens bis zu den Kirchgemeindeversammlungen am 4. Dezember 2022 vor.
3. Anfragen/Allfälliges gem. § 17 des Gemeindegesetzes
Anfragen gemäss § 17 des Gemeindegesetzes sind mindestens 10 Arbeitstage (spätestens bis 18. November) vor der Kirchgemeindeversammlung an den Präsidenten T. Rutz, Aufwiesenstrasse 32, schriftlich einzureichen.
4. Mitteilungen aus der Kirchgemeinde
Aktenauflage
Die vollständigen Akten zum Budget liegen im reformierten Kirchgemeindehaus, Sekretariat, ab 07. November zur Einsicht auf (jeweils Vormittags)
Anschlussprogramm
Sie sind herzlich zum Apero und Austausch mit der Kirchenpflege eingeladen.
Reformierte Kirchenpflege Dietlikon
03.November 2022
Resultate der Kirchgemeindeversammlung vom 15. Juni 2022
Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde haben am 15. Juni den Geschäften wie folgt zugestimmt.
- Abnahme der Rechnung 2021
- Abnahme des Jahresberichtes 2021
- Wahl der Rechnungsprüfungskommission (3 von 5 Mitgliedern)
- Stefan Römer
- Rudolf Vögeli
- Magali Zimmermann
Protokollauflage zur Einsicht ab Dienstag, 21. Juni, Kirchgemeindehaus, Sekretariat.
Rekursfristen
«Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung vom 23.Juni gerechnet und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege, Präsident Michel Destraz, Wilenhofstrasse 14, 8185 Winkel, erhoben werden.
Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich, beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.»
Dietlikon, 23. Juni 2022 Reformierte Kirchenpflege Dietlikon
Einladung zur Kirchgemeindeversammlung vom 15. Juni
Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde Dietlikon werden auf Mittwoch, 15. Juni 2022, 19.00 Uhr in die reformierte Kirche, Oberdorfstrasse, zur Kirchgemeindeversammlung eingeladen. Nichtstimmberechtigte sind herzlich willkommen.
Stimmberechtigt sind: Evangelisch-reformierte Bewohner von Dietlikon, welche ihre Schriften in Dietlikon haben. Seit 01.01.2010 gilt dies für konfirmierte Kirchenmitglieder ab dem 16. Altersjahr und alle Mitglieder mit dem aktiven und passiven Wahlrecht.
Traktanden
1. Jahresrechnung 2021
2. Jahresbericht 2021
3. Wahl Rechnungsprüfungskommission
4. Allfälliges/Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes
5. Mitteilungen
1. Rechnung 2021
1 Die Kirchenpflege hat die Rechnung und die Jahresrechnungen 2021 der Reformierten Kirchgemeinde Dietlikon genehmigt.
2 Die Rechnung weist folgende Eckdaten aus:
Erfolgsrechnung
Gesamtaufwand Fr. 1'386'310.21
Gesamtertrag Fr. 1'390'623.44
Ertragsüberschuss Fr. 4'313.223
Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen
Ausgaben Verwaltungsvermögen Fr. -.--
Einnahmen Verwaltungsvermögen Fr. -.--
Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen Fr. -.--
Investitionsrechnung Finanzvermögen
Ausgaben Finanzvermögen Fr. -.--
Einnahmen Finanzvermögen Fr. -.--
Nettoinvestitionen Finanzvermögen Fr. -.--
Bilanzsumme per 31.12.2021 Fr. 1'366'304.93
Der Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung und die Rückstellung wird dem Bilanzüberschuss belastet.
Dadurch erhöhtt sich der Bilanzüberschuss per 31.12.2021 auf Fr. 530'844.78.
3. Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung vom 15. Juni 2022, die
Jahresrechnung und die Sonderrechnungen 2021 der Reformierten Kirchgemeinde zu genehmigen.
2. Jahresbericht 2021
Antrag
Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung vom 15. Juni 2022 den Jahresbericht 2021 zu genehmigen.
Weisung
Der Jahresbericht 2021 wird Ihnen im „reformiert“ Nr. 6 vom 27. Mai 2022 als Beilage zugesandt
3. Wahl Rechnungsprüfungskommission
Gemäss § 167 Kirchenordnung und § 13, Absatz h Kirchgemeindeordnung, sind für die Legislatur 2022-2026 die 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission neu zu wählen.
Es stellen sich 2 bisherige Mitglieder zur Wiederwahl. Bis zum heutigen Zeitpunkt konnte ein reformiertes Ergänzungsmitglied für die Abtretenden gefunden werden.
Momentan sind noch zwei Sitze vakant.
Name,Vorname Beruf |
Geburtsdatum Geschlecht |
Adresse Heimatort |
Partei bisher / neu |
---|---|---|---|
Römer, Stefan El.Ing. ETH |
16.02.1968 männlich |
Am Bach 13 Rapperswil/Jona SG |
FDP bisher |
Vögeli, Rudolf Buchhalter |
30.06.1954 männlich |
Aufwiesenstrasse 32 Rüti GL |
neu |
Zimmermann Renz, Magali Wirtschaftsprüferin |
03.08.1967 weiblich |
Riedenerstrasse 26 Basel BS |
GLP bisher |
Bemerkung: Zwei Sitze sind noch vakant.
Präsident:
Römer, Stefan, (bisher, aber neu als Präsident)
Neben dem weiter für die politische Gemeinde tätigen reformierten Mitglied der RPK, Magali Zimmermann, sowie dem wieder antretenden ersten Ergänzungsmitglied Stefan Römer haben wir mit Rudolf Vögeli ein kompetentes 2. Ergänzungsmitglied gefunden. Leider fehlen noch zwei Mitglieder, bis das Gremium komplett ist. Wenn Sie sich berufen fühlen, diesen Dienst für die reformierte Kirchgemeinde Dietlikon zu tun, so melden Sie sich doch sobald wie möglich beim Präsidenten Thomas Rutz. thomas.rutz@ref-dietikon.ch Herzlichen Dank.
4. Allfälliges/Anfragen nach §17 des Gemeindegesetzes
Wollen Sie bitte beachten!
Anfragen gemäss § 17 des Gemeindegesetzes sind mindestens 10 Arbeitstage (23. Mai) vor der Kirchgemeindeversammlung an den Präsidenten Thomas Rutz, Aufwiesenstrasse 32, schriftlich einzureichen.
5. Mitteilungen
Unter Anderem erfahren Sie mehr zum Stand unseres Projektes KG Plus mit Wangen - Brüttisellen.
Aktenauflage
Die vollständigen Akten liegen im reformierten Kirchgemeindehaus, Sekretariat, ab 23. Mai zur Einsicht auf (jeweils Vormittags) oder können hier eingesehen werden - siehe Trakt. 1.
Anschlussprogramm
Im Anschluss an die Versammlung sind Sie herzlich zu einem Austausch mit der Kirchenpflege bei einem Apéro eingeladen.
Dietlikon, 12. Mai 2022 Reformierte Kirchenpflege Dietlikon
Resultate der Kirchgemeindeversammlung vom 05. Dezember 2021
Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde haben am 05. Dezember den Geschäften wie folgt zugestimmt.
1. Voranschlag/Budget 2022 mit einem Steuerfuss von 12%.
Protokollauflage zur Einsicht ab Mittwoch, 08. Dezember, ref. Kirchgemeindehaus Sekretariat, Dorfstrasse 15.
Rekursfristen
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung (09.12.2021) an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Präsident Michel Destraz, Wilenhofstrasse 14, 8185 Winkel, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.
Begehren um Berichtigung des Protokolls können in Form einer Aufsichtsbeschwerde innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage (08.12.2021) bei der Bezirkskirchenpflege Bülach, Präsident Michel Destraz, Wilenhofstrasse 14, 8185 Winkel, erhoben werden.
Dietlikon, 09. Dezember 2021 Reformierte Kirchenpflege Dietlikon